Mitgliedschaft
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist in unserer Finanzordnung geregelt. Die Finanzordnung wurde zuletzt mit Beschluß der Mitgliederversammlung am 11. Januar 2016 geändert. Seit 2017 wird der Sparbeitrag ausgesetzt.
Bei Mitgliedschaft in mehreren Abteilungen erhöht sich der Beitrag nur um den jeweiligen Fachverbandsbeitrag. Ihr könnt das entsprechende Formular für den Eintritt in unseren Verein herunterladen.
Ab 01.01.2016 gelten die folgenden Beiträge:
Ausnahmeregelungen
- incl. Beitrag zum Landessportbund und Beiträge für
Bundes- und Landesfachverbände - hierzu zählen Schüler, Studenten, Arbeitslose, Rentner, Alleinerziehende etc. (Nachweis ist zu erbringen !!!)
- zzgl. einmalige Aufnahmegebühr von 10 € bei Eintritt
in den Deutschen Karateverband; diese wird bei
Aushändigen des Ausweis erhoben - derzeit fallen keine Beiträge für Landes- oder Bundesfachverbände an
JAHRLICHE BEITRAGSHÖHE FÜR
AIKIDO
KINDER BIS 14 JAHRE
kein Angebot
ERMÄSSIGTE (2)
115 €
ERWACHSENE
155 €
KARATE(3)
KINDER BIS 14 JAHRE
103 €
ERMÄSSIGTE (2)
128 €
ERWACHSENE
168 €
KENDO(4)
KINDER BIS 14 JAHRE
kein Angebot
ERMÄSSIGTE (2)
105 €
ERWACHSENE
145€
KOBUDO(4)
KINDER BIS 14 JAHRE
kein Angebot
ERMÄSSIGTE (2)
105 €
ERWACHSENE
145€
Aufnahmeantrag
Aufnahmeantrag – mit SEPA-Lastschriftmandat, IBAN und BIC, kombiniert für Erwachsene und Kinder; Seite 2 ist ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen zur Mitgliedschaft.
Aufnahmeantrag ausgefüllt - was nun?
Dieser Aufnahmeantrag ist ein ausfüllbares pdf-Formular. Bitte füllt ihn nach Möglichkeit am PC aus und sendet ihn per Knopfdruck „Senden“ als E-Mail an die Geschäftsstelle. Zusätzlich druckt ihr den Antrag bitte aus (Knopfdruck „Drucken“) und unterschreibt bitte an zwei Stellen: für den Antrag und für das Lastschriftmandat.
Aufnahmeantrag abgeben?
Das Formular kann auch leer ausgedruckt und handschriftlich ausgefüllt werden. Bitte achtet in diesem Fall auf Lesbarkeit aller Zeichen.
Das unterschriebene Papier gebt Ihr bitte bei Eurem Trainer ab oder schickt es direkt an die Geschäftsstelle. Nur das unterschriebene Original ist ein gültiger Aufnahmeantrag, die E-Mail-Sendung ist lediglich eine Arbeitserleichterung für die Geschäftsstelle.
Austritt aus dem Verein?
Der Austritt aus dem Verein ist laut Satzung zum 31.12. eines jeden Jahres mit 2 Wochen Frist schriftlich zu erklären. Eine E-Mail genügt.
Wie wird der Beitrag eingezogen?
Fragen zur Beitragseinziehung und Kündigungen (schriftlich oder per E-Mail) bitte ausschließlich an die Geschäftsstelle richten.
Kontakt
Für Fragen, Hinweise oder anderes stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat beseite. Schreiben Sie uns, wir freuen uns auf Sie.
SEISHINKAI JENA E.V.
SeiShinKai Jena e.V.
c/o Mitja Suck
Hinter Malzens Garten 14
07751 Milda
Telefon: 0176 80 155 104